Antrag hilft Geld sparen
Erstattung von Fahrtkosten bereits jetzt möglich
Stand: 28.05.2026
Ohne Antrag kein Geld – wer Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für den Schulweg hat, kann bereits jetzt den Antrag für das Schuljahr 2025/2026 einreichen. Empfohlen wird dies besonders für Schülerinnen und Schüler der aktuellen Abschlussklassen.
Das Landratsamt Roth erstattet Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der notwendigen Beförderung – allerdings nur dann, wenn sie die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler/in und Schuljahr übersteigen. Die Familienbelastungsgrenze von 490 Euro wird als Höchstbetrag pro Familie und Schuljahr beibehalten.
Voraussetzungen
Wenn eine Familie im August 2025 für mindestens drei Kinder Kindergeld erhielt, muss diese den Eigenanteil nicht tragen. Dasselbe gilt auch, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII bezogen wurden.
Ein Antrag ist für die Kostenerstattung zwingend notwendig. Dieser muss von der Schule bestätigt werden und mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen (z.B. Kindergeldnachweis, evtl. Stundenplan) bis spätestens 31. Oktober 2026, beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingegangen sein.
Um die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten, können die Schüler der Abschlussklassen die Anträge auf Fahrtkostenerstattung bereits jetzt an das Landratsamt Roth senden.