Waldbrandüberwachung; Informationen zur Organisation der Luftbeobachtung

Im Rahmen der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung ordnet die zuständige Regierung im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen auch bei hoher) die Luftbeobachtung an.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 09.05.2025 08:07:29
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal )