Immissionsschutz; Übermittlung von Emissionsmessberichten

Für bestimmte Anlagen müssen Betreiber die Ergebnisse kontinuierlicher Emissionsmessungen bzw. Einzelmessungen an die zuständige Überwachungsbehörde übermitteln.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 20.01.2026 14:00:57
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal )