Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme

Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen, Beratung und Hilfe in den bayernweit vorhandenen Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSBen). Auch Gesundheitsämter sowie Haus- und Fachärzte können erste Ansprechpartner sein.

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 03.03.2026 08:23:24
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal )