
Wohnraumförderung
Förderung von Eigenwohnraum (Neubau, Erst – oder Zweiterwerb) und Anpassungsmaßnahmen (Behindertengerechte Umbaumaßnahmen)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Bayern Labo aktiv die Wohnraumförderung mit zinsverbilligten Darlehen sowie Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall vor Antragstellung telefonisch über Ihre persönliche Fördersituation.
Die Förderung von Schaffung von neuem Mietwohnraum bzw. von Anpassungsmaßnahmen für Mietwohnungen erfolgt über die Regierung von Mittelfranken .
Familien mit Kindern, junge Ehepaare, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung bzw. Pflegegrad
- Bau von Wohnraum (Neubau)
- Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
- Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
- Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum
- Anpassungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung (z.B. Badumbau, Einbau eins Treppenlifts oder Aufzugs, Anbau einer Rampe)
- Zinsverbilligter Kredit (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm) mit einer Zinsfestschreibung wahlweise 10/15 Jahre in Verbindung mit einem Kinderzuschuss (5.000,00 EUR je Kind)
- Leistungsfreies Darlehen (= Zuschuss bis 10.000,00 EUR) bei Anpassungsmaßnahmen
- Einhaltung der Einkommensgrenze
- Entsprechender Eigenkapitaleinsatz
- Angemessene Größe des Wohnraums/Grundstücks
- Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad, Fachärztliches Attest
Wichtig: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn bzw. Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden bzw. bei Anpassungsmaßnahmen muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Auftragsvergabe eingereicht sein.