Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung

Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Informationen

Landratsamt Roth

Anschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Stand: 02.06.2026 13:21:47
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal )