Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Änderungen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs
Sie möchten eine störfallrelevante Änderung an einem Betriebsbereich der oberen Klasse durchführen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.
Informationen
Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
- Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse
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Sie wollen eine störfallrelevante Änderung an Ihrem Betriebsbereich durchführen.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft sie.
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Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.
Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenpläne.
Es fallen keine Kosten an.
Landratsamt Roth
Anschrift
Öffnungszeiten
Redaktionell verantwortlich: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (siehe BayernPortal )